Stand: 16. Dezember 2024
Die Hublo SAS (im Folgenden Hublo) ist ein französisches Unternehmen mit Sitz in der 86 rue Voltaire - 93100 Montreuil, Frankreich, und ist unter der französischen Handelsregisternummer 822 276 986 registriert.
Sie betreibt eine Online-Plattform, eine IT-Lösung im SaaS-Modus (Software as a Service), die es Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht, ihren unmittelbaren Personalbedarf zu decken und ihr Personalbeschaffungsmanagement zu optimieren.
Der Kunde ist eine Einrichtung des Gesundheitswesens, die derzeit mit einer Reihe von Personalproblemen zu kämpfen hat. Vor diesem Hintergrund wandte er sich an Hublo, um von deren Dienstleistungen zu profitieren.
Die Parteien bestätigen hiermit, dass sie vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags einen Austausch über die von Hublo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere über die Plattform, sowie über deren Eignung für die Bedürfnisse und Erwartungen des Kunden geführt haben.
Die Parteien sind daher zusammengekommen, um die vertraglichen Bedingungen ihrer Zusammenarbeit zu formalisieren.
Sofern nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen im Folgenden gegeben wird, wenn sie mit großem Anfangsbuchstaben erscheinen, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural stehen.
Zweck der vorliegenden AGB ist es, die Bedingungen für den Verkauf der Dienstleistungen festzulegen und die Rechte und Pflichten der Parteien zu definieren.
Insbesondere legen die AGB die Bedingungen fest, unter denen der Dienstanbieter dem Kunden, der sie akzeptiert, Folgendes gewährt:
Der Vertrag zwischen Hublo und dem Kunden besteht aus den folgenden Dokumenten, die in absteigender Reihenfolge ihrer rechtlichen Bedeutung aufgeführt sind:
Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente ist das Dokument mit dem höheren rechtlichen Wert maßgebend.
Die Vertragsunterlagen geben die gesamte Vereinbarung der Parteien zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung wieder. Sie heben alle früheren Vereinbarungen, Schreiben, Angebote oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Dokumente mit demselben Gegenstand auf und ersetzen sie.
Der Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und wird für einen Zeitraum von einem (1) Jahr geschlossen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des laufenden Jahres gekündigt wird.
Der Kunde kann sich jederzeit mit der Plattform verbinden, d. h. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, einschließlich Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten.
Hublo verpflichtet sich, alle Ressourcen und Fähigkeiten einzusetzen, um die Leistung, Kontinuität und Qualität der Plattform in Übereinstimmung mit den erforderlichen Praktiken und Standards zu gewährleisten.
Der Kunde ist sich der technischen Gefahren des Internetnetzes und der daraus resultierenden Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform oder Verlangsamungen bewusst. Insbesondere erkennt der Kunde an, dass Schwankungen der Bandbreite zu Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform führen können, die außerhalb der Kontrolle von Hublo und außerhalb ihrer technischen Möglichkeiten liegen. Hublo kann daher weder für eine Nichtverfügbarkeit oder Verlangsamung der Plattform aufgrund der Eigenschaften des Internetnetzes noch für deren mögliche Auswirkungen auf die Aktivitäten des Kunden verantwortlich gemacht werden.
Der Zugang zur Plattform erfolgt durch Einloggen in das vom Kunden als Nutzer eingerichtete Konto, gemäß den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Bedingungen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, über seine Administratoren die Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu wahren. Der Kunde trägt allein die Folgen einer Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung vom Kunden genehmigt wurde oder nicht.
Der Kunde muss Hublo so schnell wie möglich über den Verlust oder Diebstahl seiner Zugangsdaten informieren, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
Generell behält sich Hublo bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden das Recht vor, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Rechnungen nichtfristgerecht bezahlt.
Hublo handelt als reiner Dienstleister (Lieferung von Computersoftware) und kann insbesondere nicht mit einem Zeitarbeitsunternehmen, einer Personalvermittlungsagentur oder einer Personalberatung gleichgesetzt werden.
Die von Hublo eingegangenen Verpflichtungen stellen eine Mittelverpflichtung dar, bei der die Dienstleistungen gemäß den in den Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen und allgemeiner gemäß den rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden.
Hublo verpflichtet sich somit:
Der Kunde verpflichtet sich, :
Die Parteien haben vereinbart, dass die finanziellen Bedingungen im Dienstleistungsvertrag festgelegt werden. Dieser Preis berechnet sich nach den vom Kunden abonnierten Diensten und zusätzlichen Optionen, wie sie im vorliegenden Dienstleistungsvertrag beschrieben sind.
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Preis für die Dienstleistungen zum Jahrestag des Vertrags bis zu einem Höchstbetrag von 5 % angepasst werden kann.
Er kann auch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden, wenn die erwartete Änderung 5 % übersteigt. Die neuen finanziellen Bedingungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Jahrestag des Vertrags erörtert werden.
In jedem Fall wird ein Kostenvoranschlag erstellt, damit die neuen finanziellen Bedingungen in Kraft treten können.
Jede verspätete Zahlung eines fälligen Betrages oder eines Teils davon zum Fälligkeitsdatum hat automatisch und ohne vorherige Mahnung zur Folge, dass Hublo (i) Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes auf der Grundlage aller vom Kunden geschuldeten Beträge, (ii) eine pauschale Entschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro für Inkassokosten und (iii) alle zusätzlichen Kosten, die für die Eintreibung der Forderung erforderlich sind, in Rechnung gestellt werden.
Hublo behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu sperren, bis die Rechnung vollständig beglichen ist.
Der Kunde hat keine Eigentumsrechte an der Plattform oder den Diensten. Die Nutzung der Plattform zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ist nicht als Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum auf den Kunden im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.
Hublo räumt dem Kunden lediglich ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform ein, und zwar für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und für die ganze Welt.
Dieses Recht wird einzig und allein zu dem Zweck gewährt, dem Kunden die Nutzung der Plattform zu ermöglichen, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke.
Der Kunde darf die Plattform unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen und es ist ihm strengstens untersagt, die Plattform anderweitig zu nutzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu adaptieren, zu verändern, zu übersetzen, zu arrangieren oder zu verbreiten.
Jede der Parteien erklärt, dass sie Eigentümerin ihrer Marke(n) und ihres Logos/ihrer Logos ist. Als solche erklärt jede von ihnen, direkt oder indirekt über alle Rechte an ihren Marken und Logos zu verfügen, die für deren Nutzung im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erforderlich sind.
Im Rahmen der Nutzung der Plattform räumt der Kunde (i) Hublo das Recht ein, sein Logo/seine Marke zum Zwecke der Integration der Dienstleistung(en) zu reproduzieren, und (ii) garantiert Hublo gegen jegliche Regressansprüche Dritter in Bezug auf die Reproduktion des Logos/der Marke. Im Allgemeinen stellt die Überlassung von Marken und Logos an die andere Partei im Rahmen der hierin vorgesehenen Maßnahmen in keiner Weise eine Eigentumsübertragung dar.
Im Rahmen der Nutzung der Plattform stellt Hublo dem Kunden Nutzungsdaten (Informationen, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste) zur Verfügung, die der Kunde ausschließlich für interne Zwecke verwenden darf. Der Kunde erkennt an, dass Hublo nicht für die Nutzung dieser Daten haftet.
Der Kunde seinerseits ermächtigt Hublo, diese Nutzungsdaten (neben dem Logo und der Marke) im Rahmen der öffentlichen Kommunikation zu verwenden, insbesondere auf seiner Website oder in sozialen Netzwerken. Der Hauptzweck jeder dieser Mitteilungen besteht darin, die Partnerschaft zwischen dem Kunden und Hublo zu fördern.
Hublo behält das volle Eigentum an allen Nutzungsdaten und der damit verbundenen Kommunikation.
Wartungsarbeiten werden von Hublo durchgeführt und können dazu führen, dass die Plattform vorübergehend nicht verfügbar ist. Dies kann Folgendes beinhalten:
In jedem Fall ergreift Hublo alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Upgrades und neue Versionen der Plattform keine Rückschritte in Bezug auf Leistung und Funktionalität zur Folge haben.
Abgesehen von Störungen, die durch die Wartung abgedeckt sind, und für alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Dienste stellt Hublo einen technischen Support zur Verfügung, der Unterstützung und Beratung bietet. Der technische Support ist per E-Mail unter info@hublo.com erreichbar.
Verstößt eine der Vertragsparteien gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, so wird der Vertrag von Rechts wegen fünfzehn (15) Tage nach Erhalt eines Mahnschreibens an die säumige Partei, das ohne Wirkung geblieben ist, gekündigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
Hublo wird alle bereits gezahlten Beträge einbehalten, ohne dass der Kunde für den Zeitraum, in dem der Zugang zur Plattform ausgesetzt war, eine Erstattung verlangen kann.
Jede der Parteien übernimmt die Verantwortung für die Folgen ihrer eigenen Fehler, Irrtümer oder Versäumnisse sowie für die Fehler, Irrtümer oder Versäumnisse von Unterauftragnehmern, die der anderen Partei einen direkten Schaden verursachen.
Hublo kann nicht haftbar gemacht werden:
Sollte Hublo im Falle eines vom Kunden nachgewiesenen Fehlers haftbar gemacht werden, wird in jedem Fall vereinbart, dass :
Hublo, das an eine allgemeine Sorgfaltspflicht gebunden ist, übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Dienste, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Eignung für bestimmte Zwecke.
Insbesondere garantiert Hublo nicht:
Die Parteien erkennen an, dass Software Fehler enthalten kann und dass nicht alle Fehler wirtschaftlich korrigierbar sind und dass es nicht immer notwendig ist, sie zu korrigieren.
Bei der Erfüllung des Vertrages sind die Parteien zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie verpflichten sich, Unterlagen, Kenntnisse, Know-how, Informationen und/oder Erkenntnisse, die die Plattform, die Dienste, die finanziellen Bedingungen oder die Betriebsabläufe betreffen und von denen sie während der Erfüllung des Vertrages Kenntnis oder Zugang hatten, weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, (i) die genannten vertraulichen Informationen sind öffentlich bekannt geworden oder (ii) ihre Weitergabe ist aufgrund einer besonderen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich oder (iii) die Parteien haben einvernehmlich (in welcher Form auch immer) etwas anderes beschlossen.
Die Parteien sind an diese Verpflichtung für die gesamte Dauer des Vertrags und ab dem Zeitpunkt des ersten Austauschs fünf (5) Jahre nach Beendigung des Vertrags gebunden.
Ein Verstoß des Kunden gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung kann zur automatischen Beendigung des Vertrags durch Hublo führen, ohne dass der säumige Kunde irgendeine Art von Entschädigung verlangen kann und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von Hublo aus dem Vertrag.
Im Rahmen der AGB verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten „Persönliche Daten“ und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, bekannt als „Allgemeine Datenschutzverordnung“(DSGVO), sowie des Gesetzes Nr. 78-17 in seiner geänderten Fassung vom 6. Januar 1978, bekannt als „Datenschutzgesetz“, sowie aller anwendbaren nationalen und europäischen Bestimmungen, die diese ergänzen.
Der Kunde erklärt, dass er die Datenschutzerklärung von Hublo, die ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, gelesen hat und alle darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert. Jede Anfrage bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten kann per E-Mail an dpo@hublo.com gerichtet werden.
Die AGB können jederzeit nach Ermessen von Hublo geändert werden. Die geltenden AGB sind dem Dienstleistungsvertrag beigefügt.
Sollte eine Klausel der AGB für ungültig erklärt werden, so gilt sie als nicht geschrieben, hat aber nicht die Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge.
Das Versäumnis, die Anwendung einer Bestimmung der AGB einzufordern oder deren dauerhafte oder vorübergehende Nichterfüllung zu akzeptieren, kann nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden.
Die Parteien üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung des Vertrags unabhängig aus und werden dies auch in Zukunft tun; dies darf insbesondere nicht so ausgelegt werden, als würde zwischen ihnen ein Unterordnungsverhältnis oder eine faktische Gesellschaft begründet.
Hublo haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die sich seiner angemessenen Kontrolle entzieht, oder auf ein Ereignis höherer Gewalt, das die von der Rechtsprechung definierten Merkmale aufweist.
Die vertraglichen Verpflichtungen jeder Partei werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sechzig (60) Tagen andauert, hat jede Partei die Möglichkeit, den Vertrag durch eine Mitteilung an die säumige Partei zu beenden.
Die Parteien verpflichten sich, auf eigene Kosten und in ausreichender Höhe bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft einen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der die finanziellen Folgen ihrer zivilrechtlichen Haftung, die ihr aufgrund von Schäden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht hat, auferlegt werden können, deckt.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass jede Übernahme, Abtretung oder Übertragung des Unternehmens Hublo keinen Grund für die Kündigung des Vertrags darstellt. Im Falle einer Abtretung oder eines Transfers muss die betreffende Partei die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzen.
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und ist nach diesem auszulegen.
Im Falle von Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen dem Kunden und Hublo, die sich auf die Gültigkeit, das Zustandekommen, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrags beziehen, verpflichten sich die Parteien, sorgfältig und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um eine gütliche Lösung zu finden, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, mit Ausnahme von dringenden Fällen, die die Anrufung des Richters für ein Schnellverfahren rechtfertigen.
Kommt keine gütliche Einigung zwischen den Parteien zustande, so unterliegt jede Streitigkeit zwischen ihnen über die Gültigkeit, das Zustandekommen, die Erfüllung, die Auslegung oder die Beendigung des Vertrages der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts, vorbehaltlich anders lautender zwingender Bestimmungen.