Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. Dezember 2024

Vorwort

Die Hublo SAS (im Folgenden Hublo) ist ein französisches Unternehmen mit Sitz in der 86 rue Voltaire - 93100 Montreuil, Frankreich, und ist unter der französischen Handelsregisternummer 822 276 986 registriert.

Sie betreibt eine Online-Plattform, eine IT-Lösung im SaaS-Modus (Software as a Service), die es Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht, ihren unmittelbaren Personalbedarf zu decken und ihr Personalbeschaffungsmanagement zu optimieren.

Der Kunde ist eine Einrichtung des Gesundheitswesens, die derzeit mit einer Reihe von Personalproblemen zu kämpfen hat. Vor diesem Hintergrund wandte er sich an Hublo, um von deren Dienstleistungen zu profitieren.

Die Parteien bestätigen hiermit, dass sie vor der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags einen Austausch über die von Hublo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere über die Plattform, sowie über deren Eignung für die Bedürfnisse und Erwartungen des Kunden geführt haben.

Die Parteien sind daher zusammengekommen, um die vertraglichen Bedingungen ihrer Zusammenarbeit zu formalisieren.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Sofern nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen im Folgenden gegeben wird, wenn sie mit großem Anfangsbuchstaben erscheinen, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural stehen.

  • Administrator: bezeichnet einen Nutzer, der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Kunden registriert ist (insbesondere Geschäftsführer, leitender Angestellter, Manager, Teamleiter, Lohnbuchhalter, Personalleiter).
  • Kunde: bezieht sich auf eine Einrichtung des Gesundheitswesens, die diese AGB und den entsprechenden Dienstleistungsvertrag unterzeichnet hat.
  • Konto: bezieht sich auf den persönlichen Bereich des Kunden, der über die Plattform unter Verwendung seiner Zugangsdaten zugänglich ist und ihm den Zugang zu den Dienstleistungen ermöglicht.
  • Vertrag: bezeichnet alle Vertragsdokumente, die die Parteien binden, wie in diesen AGB definiert.
  • Dienstleistungsvertrag: bezeichnet die besonderen Vertragsbedingungen für die Nutzung der Plattform durch den Kunden. Er wird zusammen mit den AGB abgeschlossen.
  • Zugangsdaten: bezeichnet die E-Mail/Passwort-Kombination, die von allen Nutzern benötigt wird, um sich zu identifizieren und auf die Plattform zuzugreifen.
  • Parteien: bezeichnet Hublo und den Kunden gemeinsam.
  • Plattform: bezieht sich auf die Plattform, die über die Website https://hublo.com/de oder über die App zugänglich ist. Die Plattform fasst alle den Nutzern angebotenen Dienste und Funktionalitäten zusammen.
  • Pflegekraft: bezeichnet jede Fachkraft des Gesundheitswesens, die über ein Konto verfügt und ein von einem Kunden auf der Plattform als Teil der Hublo-Lösung veröffentlichtes Stellenangebot nutzt (die Hublo-Fachkraft ).
  • Dienstleistungen: bezieht sich auf die von Hublo dem Kunden in Anwendung dieser AGB und des Dienstleistungsvertrags angebotenen Dienstleistungen
  • Benutzer: bezeichnet entweder einen Kunden (über seine(n) Administrator(en)) oder eine Pflegekraft.

Artikel 2: Zweck der AGB

Zweck der vorliegenden AGB ist es, die Bedingungen für den Verkauf der Dienstleistungen festzulegen und die Rechte und Pflichten der Parteien zu definieren.

Insbesondere legen die AGB die Bedingungen fest, unter denen der Dienstanbieter dem Kunden, der sie akzeptiert, Folgendes gewährt:

  • Ein Recht auf Zugang zur Plattform;
  • das Recht, die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Dienste zu nutzen.

Artikel 3: Vertragsdokumente

Der Vertrag zwischen Hublo und dem Kunden besteht aus den folgenden Dokumenten, die in absteigender Reihenfolge ihrer rechtlichen Bedeutung aufgeführt sind:

  • Der spezifische Dienstleistungsvertrag ;
  • die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ;
  • die Nutzungsbedingungen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente ist das Dokument mit dem höheren rechtlichen Wert maßgebend.

Die Vertragsunterlagen geben die gesamte Vereinbarung der Parteien zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung wieder. Sie heben alle früheren Vereinbarungen, Schreiben, Angebote oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Dokumente mit demselben Gegenstand auf und ersetzen sie.

Artikel 4: Vertragslaufzeit

Der Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und wird für einen Zeitraum von einem (1) Jahr geschlossen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des laufenden Jahres gekündigt wird.

Artikel 5: Zugang zur Plattform

5.1. Verfügbarkeit

Der Kunde kann sich jederzeit mit der Plattform verbinden, d. h. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, einschließlich Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten.

Hublo verpflichtet sich, alle Ressourcen und Fähigkeiten einzusetzen, um die Leistung, Kontinuität und Qualität der Plattform in Übereinstimmung mit den erforderlichen Praktiken und Standards zu gewährleisten.

Der Kunde ist sich der technischen Gefahren des Internetnetzes und der daraus resultierenden Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform oder Verlangsamungen bewusst. Insbesondere erkennt der Kunde an, dass Schwankungen der Bandbreite zu Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform führen können, die außerhalb der Kontrolle von Hublo und außerhalb ihrer technischen Möglichkeiten liegen. Hublo kann daher weder für eine Nichtverfügbarkeit oder Verlangsamung der Plattform aufgrund der Eigenschaften des Internetnetzes noch für deren mögliche Auswirkungen auf die Aktivitäten des Kunden verantwortlich gemacht werden.

5.2. Zugangsbedingungen

Der Zugang zur Plattform erfolgt durch Einloggen in das vom Kunden als Nutzer eingerichtete Konto, gemäß den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Bedingungen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, über seine Administratoren die Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu wahren. Der Kunde trägt allein die Folgen einer Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung vom Kunden genehmigt wurde oder nicht.

Der Kunde muss Hublo so schnell wie möglich über den Verlust oder Diebstahl seiner Zugangsdaten informieren, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.

5.3. Aussetzung des Zugangs

Generell behält sich Hublo bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden das Recht vor, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Rechnungen nichtfristgerecht bezahlt.

Artikel 6: Allgemeine Verpflichtungen der Vertragsparteien

6.1. Die Verpflichtungen von Hublo

Hublo handelt als reiner Dienstleister (Lieferung von Computersoftware) und kann insbesondere nicht mit einem Zeitarbeitsunternehmen, einer Personalvermittlungsagentur oder einer Personalberatung gleichgesetzt werden.

Die von Hublo eingegangenen Verpflichtungen stellen eine Mittelverpflichtung dar, bei der die Dienstleistungen gemäß den in den Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen und allgemeiner gemäß den rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden.

Hublo verpflichtet sich somit:

  • die Konformität der Plattform und der Dienste mit der Dokumentation und anderen Elementen, die dem Kunden im Voraus mitgeteilt wurden, ihren korrekten Betrieb und die Integrität der durch die Nutzung der Plattform und der Dienste verarbeiteten und/oder erzeugten Daten zu gewährleisten.
  • dem Kunden die Plattform zur Verfügung zu stellen und die abonnierten Dienste in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags zu erbringen;
  • in seiner Eigenschaft als Fachmann für IT-Dienstleistungen den Kunden über alle Elemente oder Umstände zu informieren, zu beraten und zu warnen, von denen er Kenntnis hat und die den reibungslosen Ablauf der Dienste behindern könnten;
  • die Dienstleistungen mit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und in Übereinstimmung mit den Regeln und der guten Praxis des Berufsstandes zu erbringen;
  • ständig qualifiziertes und kompetentes Personal für die Erfüllung des Vertrages einzusetzen;
  • über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und diese beizubehalten, um dem Kunden alle Rechte an
  • geistigem Eigentum unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu übertragen oder zu gewähren.

6.2. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, :

  • in gutem Glauben mit Hublo zusammenzuarbeiten ;
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere die Rechnungen gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Fristen zu bezahlen;
  • die Plattform in Übereinstimmung mit den AGB zu nutzen;
  • sich zur Verfügung zu stellen und aktiv an der Bereitstellung des/der abonnierten Dienstes/Dienste mitzuwirken, sobald die zuständigen Teams des Dienstanbieters Kontakt aufnehmen.

    In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass jede Verzögerung bei der Bereitstellung der Plattform, die auf mangelnde Reaktionsfähigkeit und/oder Verfügbarkeit seinerseits oder auf eine Änderung seines internen Organigramms zurückzuführen ist, keine Auswirkungen auf (i) dasDatum des Inkrafttretens des Vertrags, (ii) den Preis der Dienstleistungen oder (iii) die Rechnungsstellungsbedingungen hat
  • Unbefugten keinen Zugang zu den Diensten zu gewähren.

Artikel 7: Abrechnung & Zahlungsmodalitäten

7.1. Preise der abonnierten Dienste

Die Parteien haben vereinbart, dass die finanziellen Bedingungen im Dienstleistungsvertrag festgelegt werden. Dieser Preis berechnet sich nach den vom Kunden abonnierten Diensten und zusätzlichen Optionen, wie sie im vorliegenden Dienstleistungsvertrag beschrieben sind.

7.2. Preisanpassung

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Preis für die Dienstleistungen zum Jahrestag des Vertrags bis zu einem Höchstbetrag von 5 % angepasst werden kann.

Er kann auch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden, wenn die erwartete Änderung 5 % übersteigt. Die neuen finanziellen Bedingungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Jahrestag des Vertrags erörtert werden.

In jedem Fall wird ein Kostenvoranschlag erstellt, damit die neuen finanziellen Bedingungen in Kraft treten können.

7.3. Zahlungsverzug

Jede verspätete Zahlung eines fälligen Betrages oder eines Teils davon zum Fälligkeitsdatum hat automatisch und ohne vorherige Mahnung zur Folge, dass Hublo (i) Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes auf der Grundlage aller vom Kunden geschuldeten Beträge, (ii) eine pauschale Entschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro für Inkassokosten und (iii) alle zusätzlichen Kosten, die für die Eintreibung der Forderung erforderlich sind, in Rechnung gestellt werden.

Hublo behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu sperren, bis die Rechnung vollständig beglichen ist.

Artikel 8: Geistiges Eigentum

8.1. Recht auf Zugang

Der Kunde hat keine Eigentumsrechte an der Plattform oder den Diensten. Die Nutzung der Plattform zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ist nicht als Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum auf den Kunden im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.

Hublo räumt dem Kunden lediglich ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform ein, und zwar für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und für die ganze Welt.

Dieses Recht wird einzig und allein zu dem Zweck gewährt, dem Kunden die Nutzung der Plattform zu ermöglichen, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke.

Der Kunde darf die Plattform unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen und es ist ihm strengstens untersagt, die Plattform anderweitig zu nutzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu adaptieren, zu verändern, zu übersetzen, zu arrangieren oder zu verbreiten.

8.2. Logo und Marke

Jede der Parteien erklärt, dass sie Eigentümerin ihrer Marke(n) und ihres Logos/ihrer Logos ist. Als solche erklärt jede von ihnen, direkt oder indirekt über alle Rechte an ihren Marken und Logos zu verfügen, die für deren Nutzung im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erforderlich sind.

Im Rahmen der Nutzung der Plattform räumt der Kunde (i) Hublo das Recht ein, sein Logo/seine Marke zum Zwecke der Integration der Dienstleistung(en) zu reproduzieren, und (ii) garantiert Hublo gegen jegliche Regressansprüche Dritter in Bezug auf die Reproduktion des Logos/der Marke. Im Allgemeinen stellt die Überlassung von Marken und Logos an die andere Partei im Rahmen der hierin vorgesehenen Maßnahmen in keiner Weise eine Eigentumsübertragung dar.

8.3. Nutzungsdaten

Im Rahmen der Nutzung der Plattform stellt Hublo dem Kunden Nutzungsdaten (Informationen, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste) zur Verfügung, die der Kunde ausschließlich für interne Zwecke verwenden darf. Der Kunde erkennt an, dass Hublo nicht für die Nutzung dieser Daten haftet.

Der Kunde seinerseits ermächtigt Hublo, diese Nutzungsdaten (neben dem Logo und der Marke) im Rahmen der öffentlichen Kommunikation zu verwenden, insbesondere auf seiner Website oder in sozialen Netzwerken. Der Hauptzweck jeder dieser Mitteilungen besteht darin, die Partnerschaft zwischen dem Kunden und Hublo zu fördern.

Hublo behält das volle Eigentum an allen Nutzungsdaten und der damit verbundenen Kommunikation.

Artikel 9: Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten werden von Hublo durchgeführt und können dazu führen, dass die Plattform vorübergehend nicht verfügbar ist. Dies kann Folgendes beinhalten:

  • Präventiv: Eingriffe zur Verwaltung von Sicherheitsupdates und Patches;
  • evolutionär: Eingriffe im Zusammenhang mit der Ergänzung, Verbesserung oder Modernisierung der
  • vorgeschlagenen Funktionalitäten;
  • regulatorisch: Eingriffe im Zusammenhang mit Änderungen der aktuellen Gesetzgebung oder Vorschriften,
  • um die Einhaltung zu gewährleisten.

In jedem Fall ergreift Hublo alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Upgrades und neue Versionen der Plattform keine Rückschritte in Bezug auf Leistung und Funktionalität zur Folge haben.

Abgesehen von Störungen, die durch die Wartung abgedeckt sind, und für alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Dienste stellt Hublo einen technischen Support zur Verfügung, der Unterstützung und Beratung bietet. Der technische Support ist per E-Mail unter info@hublo.com erreichbar.

Artikel 10: Verstoß gegen die Vertragsbedingungen

Verstößt eine der Vertragsparteien gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, so wird der Vertrag von Rechts wegen fünfzehn (15) Tage nach Erhalt eines Mahnschreibens an die säumige Partei, das ohne Wirkung geblieben ist, gekündigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

Hublo wird alle bereits gezahlten Beträge einbehalten, ohne dass der Kunde für den Zeitraum, in dem der Zugang zur Plattform ausgesetzt war, eine Erstattung verlangen kann.

Artikel 11: Haftung

Jede der Parteien übernimmt die Verantwortung für die Folgen ihrer eigenen Fehler, Irrtümer oder Versäumnisse sowie für die Fehler, Irrtümer oder Versäumnisse von Unterauftragnehmern, die der anderen Partei einen direkten Schaden verursachen.

Hublo kann nicht haftbar gemacht werden:

  • für den Fall, dass eine Person, die nicht über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, im Namen und im Auftrag des Kunden handelt, insbesondere um den Vertrag zu unterzeichnen oder die Plattform zu nutzen. In einem solchen Fall können der Vertrag und seine Bestimmungen vom Kunden nicht in Frage gestellt werden, der die volle Verantwortung für die Handlungen seiner Untergebenen übernimmt;
  • im Falle einer vom Kunden verursachten Verzögerung bei der Bereitstellung der Plattform, sei es aufgrund mangelnder Reaktionsfähigkeit und/oder Verfügbarkeit seitens des Kunden oder aufgrund einer Änderung der Organisationsstruktur des Kunden.
  • Ungenauigkeiten, Fehler oder unvollständige Informationen, die die Informationen auf der Plattform betreffen können.

Sollte Hublo im Falle eines vom Kunden nachgewiesenen Fehlers haftbar gemacht werden, wird in jedem Fall vereinbart, dass :

  • Hublo haftet nicht für indirekte Schäden, wie z. B. Imageverlust, Verlust von Chancen oder andere finanzielle Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform ergeben;
  • die Höhe der Haftung von Hublo strikt auf die Erstattung der vom Kunden tatsächlich gezahlten Beträge für das laufende Jahr zum Zeitpunkt des Auftretens des haftungsbegründenden Ereignisses begrenzt ist.

Artikel 12: Gewährleistung

Hublo, das an eine allgemeine Sorgfaltspflicht gebunden ist, übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Dienste, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Eignung für bestimmte Zwecke.

Insbesondere garantiert Hublo nicht:

  • für die Echtheit von Dokumenten und Informationen, die von einer Pflegekraft übermittelt werden, und der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, deren Echtheit festzustellen;
  • dass der Kunde eine medizinische Fachkraft findet, die die vorgeschlagenen Aufträge ausführt;
  • die ordnungsgemäße Ausführung von Aufträgen durch Pflegekräfte, da Hublo zu keinem Zeitpunkt in das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einer Pflegekraft eingreift;
  • dass die Funktionalität der Dienstleistungen den Anforderungen des Kunden entspricht.

Die Parteien erkennen an, dass Software Fehler enthalten kann und dass nicht alle Fehler wirtschaftlich korrigierbar sind und dass es nicht immer notwendig ist, sie zu korrigieren.

Artikel 13: Vertraulichkeit

Bei der Erfüllung des Vertrages sind die Parteien zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie verpflichten sich, Unterlagen, Kenntnisse, Know-how, Informationen und/oder Erkenntnisse, die die Plattform, die Dienste, die finanziellen Bedingungen oder die Betriebsabläufe betreffen und von denen sie während der Erfüllung des Vertrages Kenntnis oder Zugang hatten, weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, (i) die genannten vertraulichen Informationen sind öffentlich bekannt geworden oder (ii) ihre Weitergabe ist aufgrund einer besonderen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich oder (iii) die Parteien haben einvernehmlich (in welcher Form auch immer) etwas anderes beschlossen.

Die Parteien sind an diese Verpflichtung für die gesamte Dauer des Vertrags und ab dem Zeitpunkt des ersten Austauschs fünf (5) Jahre nach Beendigung des Vertrags gebunden.

Ein Verstoß des Kunden gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung kann zur automatischen Beendigung des Vertrags durch Hublo führen, ohne dass der säumige Kunde irgendeine Art von Entschädigung verlangen kann und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von Hublo aus dem Vertrag.

Artikel 14: Personenbezogene Daten

Im Rahmen der AGB verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten „Persönliche Daten“ und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, bekannt als „Allgemeine Datenschutzverordnung“(DSGVO), sowie des Gesetzes Nr. 78-17 in seiner geänderten Fassung vom 6. Januar 1978, bekannt als „Datenschutzgesetz“, sowie aller anwendbaren nationalen und europäischen Bestimmungen, die diese ergänzen.

Der Kunde erklärt, dass er die Datenschutzerklärung von Hublo, die ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, gelesen hat und alle darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert. Jede Anfrage bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten kann per E-Mail an dpo@hublo.com gerichtet werden.

Artikel 15: Sonstiges

15.1. Gültigkeit dieser AGB

Die AGB können jederzeit nach Ermessen von Hublo geändert werden. Die geltenden AGB sind dem Dienstleistungsvertrag beigefügt.

Sollte eine Klausel der AGB für ungültig erklärt werden, so gilt sie als nicht geschrieben, hat aber nicht die Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge.

Das Versäumnis, die Anwendung einer Bestimmung der AGB einzufordern oder deren dauerhafte oder vorübergehende Nichterfüllung zu akzeptieren, kann nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden.

15.2. Unabhängigkeit der Parteien

Die Parteien üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung des Vertrags unabhängig aus und werden dies auch in Zukunft tun; dies darf insbesondere nicht so ausgelegt werden, als würde zwischen ihnen ein Unterordnungsverhältnis oder eine faktische Gesellschaft begründet.

15.3. Höhere Gewalt

Hublo haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die sich seiner angemessenen Kontrolle entzieht, oder auf ein Ereignis höherer Gewalt, das die von der Rechtsprechung definierten Merkmale aufweist.

Die vertraglichen Verpflichtungen jeder Partei werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sechzig (60) Tagen andauert, hat jede Partei die Möglichkeit, den Vertrag durch eine Mitteilung an die säumige Partei zu beenden.

15.4 Versicherungen

Die Parteien verpflichten sich, auf eigene Kosten und in ausreichender Höhe bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft einen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der die finanziellen Folgen ihrer zivilrechtlichen Haftung, die ihr aufgrund von Schäden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht hat, auferlegt werden können, deckt.

15.5. Übertragung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass jede Übernahme, Abtretung oder Übertragung des Unternehmens Hublo keinen Grund für die Kündigung des Vertrags darstellt. Im Falle einer Abtretung oder eines Transfers muss die betreffende Partei die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzen.

Artikel 16: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und ist nach diesem auszulegen.

Im Falle von Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen dem Kunden und Hublo, die sich auf die Gültigkeit, das Zustandekommen, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrags beziehen, verpflichten sich die Parteien, sorgfältig und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um eine gütliche Lösung zu finden, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, mit Ausnahme von dringenden Fällen, die die Anrufung des Richters für ein Schnellverfahren rechtfertigen.

Kommt keine gütliche Einigung zwischen den Parteien zustande, so unterliegt jede Streitigkeit zwischen ihnen über die Gültigkeit, das Zustandekommen, die Erfüllung, die Auslegung oder die Beendigung des Vertrages der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts, vorbehaltlich anders lautender zwingender Bestimmungen.