Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Gesellschaft Hublo (nachfolgend Hublo) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 86 rue Voltaire – 93100 Montreuil und ist im Handels- und Gesellschaftsregister von Bobigny unter der SIREN-Nummer 822 276 986 eingetragen.

Sie betreibt eine Online-Plattform, eine IT-Lösung im SaaS-Modus (Software as a Service), die es Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, ihren sofortigen Personalbedarf zu decken und die Verwaltung ihrer Rekrutierungen zu optimieren.

Der Kunde ist eine Gesundheitseinrichtung oder eine Gruppe von Gesundheitseinrichtungen, die heute mit zahlreichen Personalproblemen konfrontiert ist. In diesem Zusammenhang hat er sich an Hublo gewandt, um von deren Dienstleistungen profitieren zu können.

Die Parteien bestätigen hiermit und vor Unterzeichnung dieses Dokuments, sich über die von Hublo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere über die Plattform, sowie über deren Eignung für die Erwartungen und Bedürfnisse des Kunden ausgetauscht zu haben.

Die Parteien haben sich daher zusammengefunden, um hiermit die vertraglichen Bedingungen ihrer Zusammenarbeit zu formalisieren.

Artikel 1: Definitionen

Sofern nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke, ob im Singular oder Plural, die unten angegebene Bedeutung, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen.

  • Administrator“ : bezeichnet einen Nutzer, der vom Kunden im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit registriert wurde (insbesondere Führungskraft, leitende Führungskraft, Manager, Teamleiter, Lohnbuchhalter, Personalverantwortlicher).
  • ANB“: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen und Modalitäten für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform durch die Nutzer festlegen. Sie werden dem Kunden bei der Erstellung seines Kontos zur Kenntnis gebracht und von ihm akzeptiert.
  • Kunde“: bezeichnet eine Gesundheitseinrichtung oder eine Gruppe von Gesundheitseinrichtungen, die diese AGB und den zugehörigen Dienstleistungsvertrag unterzeichnet hat.
  • Konto“: bezeichnet den persönlichen Bereich des Kunden, der über die Plattform mittels seiner Zugangsdaten zugänglich ist und ihm den Zugriff auf die Dienste ermöglicht.
  • Vertrag“ : bezeichnet die Gesamtheit der vertraglichen Dokumente, die die Parteien binden.
  • Dienstleistungsvertrag“ : bezeichnet die besonderen vertraglichen Bedingungen, die die Nutzung der Plattform durch den Kunden regeln. Er wird zusätzlich zu den AGB abgeschlossen.
  • Zugangsdaten“: bezeichnet die E-Mail-/Passwort-Kombination, die jeder Nutzer benötigt, um sich zu identifizieren und auf die Plattform zuzugreifen.
  • Parteien” bezeichnen gemeinsam Hublo und den Kunden.
  • Plattform” : bezeichnet die Plattform, die über die Website zugänglich ist https://hublo.com/fr. Die Plattform umfasst alle Dienstleistungen und Funktionen, die den Nutzern angeboten werden.
  • Gesundheitsfachkräfte” : bezeichnet jede Gesundheitsfachkraft mit einem Konto.
  • Dienstleistungen” : bezeichnet die Dienstleistungen, die von Hublo dem Kunden gemäß diesen AGB und dem Dienstleistungsvertrag angeboten werden.
  • Nutzer” : bezeichnet gleichermaßen einen Kunden (über seinen oder seine Administratoren) oder eine Gesundheitsfachkraft.

Artikel 2: Gegenstand

Diese AGB dienen dazu, die Verkaufsbedingungen der Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien festzulegen.

Die AGB legen die Bedingungen genauer fest, unter denen der Dienstleister dem Kunden, der diese akzeptiert, Folgendes gewährt:

  • Ein Zugangsrecht zur Plattform;
  • Ein Nutzungsrecht für die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Dienste.

Artikel 3: Vertragsdokumente

Der Vertrag zwischen Hublo und dem Kunden setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen, die in absteigender Reihenfolge ihres rechtlichen Wertes aufgeführt sind:

  • Der Dienstleistungsvertrag;
  • Die AGB, einschließlich ihrer Anlagen;
  • Die AGB.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente hat das Dokument mit dem höheren rechtlichen Wert Vorrang.

Die Vertragsdokumente stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung dar. Sie annullieren und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Schreiben, Angebote oder sonstigen Dokumente mit demselben Gegenstand.

Artikel 4: Vertragsdauer

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für die Dauer von einem (1) Jahr geschlossen.

Über diesen Zeitraum hinaus verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt ihn der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des laufenden Jahres per Einschreiben mit Empfangsbestätigung.

Artikel 5: Zugang zur Plattform

5.1. Verfügbarkeit

Der Kunde kann sich jederzeit, d.h. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, einschließlich Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten, mit der Plattform verbinden.

Hublo verpflichtet sich, alle seine Mittel und Fähigkeiten einzusetzen, um die Leistung, Kontinuität und Qualität der Plattform gemäß den erforderlichen Gepflogenheiten und Standards zu gewährleisten.

Der Kunde wird auf die technischen Risiken hingewiesen, die dem Internetnetzwerk eigen sind, sowie auf Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform oder Verlangsamungen, die daraus resultieren können. Er erkennt insbesondere an, dass Bandbreitenschwankungen Elemente sind, die zu einer Diskontinuität beim Zugang zur Plattform führen können, die unabhängig vom Willen von Hublo und außerhalb seiner technischen Möglichkeiten liegt. Hublo kann daher nicht für eventuelle Nichtverfügbarkeiten oder Verlangsamungen der Plattform, die mit den Eigenschaften des Internetnetzwerks zusammenhängen, noch für deren mögliche Auswirkungen auf die Aktivitäten des Kunden verantwortlich gemacht werden.

5.2. Zugangsbedingungen

Der Zugang zur Plattform erfolgt durch die Anmeldung beim Konto, das der Kunde in seiner Eigenschaft als Nutzer erstellt hat, und zwar unter den in den AGB vorgesehenen Bedingungen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, über seine Administratoren, die Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu wahren. Der Kunde trägt allein die Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte ergeben könnten, unabhängig davon, ob diese Nutzung vom Kunden autorisiert wurde oder nicht.

Der Kunde muss Hublo unverzüglich über jeden Verlust oder Diebstahl seiner Zugangsdaten informieren, damit die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können.

5.3. Sperrung des Zugangs

Im Allgemeinen behält sich Hublo im Falle der Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden das Recht vor, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies betrifft insbesondere die nicht fristgerechte Zahlung von Rechnungen durch den Kunden.

Artikel 6: Allgemeine Pflichten der Parteien

6.1. Pflichten von Hublo

Hublo tritt als einfacher Dienstleister (Bereitstellung einer Computersoftware) auf und kann insbesondere nicht mit einer Zeitarbeitsfirma, einer Personalberatung oder einem Personalberatungsunternehmen gleichgesetzt werden.

Die Verpflichtungen von Hublo stellen eine Sorgfaltspflicht dar, wonach die Leistungen gemäß den in der gesamten Vertragsdokumentation sowie im weiteren Sinne den regulatorischen und gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden. Hublo verpflichtet sich somit:

  • die Konformität der Plattform und der Dienstleistungen mit der Dokumentation und anderen Elementen, die dem Kunden im Vorfeld mitgeteilt wurden, deren einwandfreie Funktion sowie die Integrität der durch die Nutzung der Plattform und der Dienstleistungen verarbeiteten und/oder generierten Daten zu gewährleisten.
  • die Plattform dem Kunden zur Verfügung zu stellen und ihm die abonnierten Dienstleistungen gemäß den Vertragsbestimmungen zu erbringen;
  • in seiner Eigenschaft als IT-Dienstleistungsprofi den Kunden über alle ihm bekannten Elemente oder Umstände zu informieren, zu beraten und zu warnen, die den reibungslosen Ablauf der Dienstleistungen behindern könnten;
  • die Dienstleistungen mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie gemäß den in der Branche üblichen Regeln und bewährten Praktiken zu erbringen;
  • dauerhaft qualifiziertes und kompetentes Personal für die Ausführung des Vertrags einzusetzen;
  • alle notwendigen Rechte zu besitzen und weiterhin zu besitzen, um dem Kunden alle geistigen Eigentumsrechte unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen abzutreten oder einzuräumen.

6.2. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • in gutem Glauben mit Hublo zusammenzuarbeiten;
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere durch Begleichung der Rechnungen unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Fristen;
  • die Plattform gemäß den AGB zu nutzen;
  • unbefugten Personen den Zugang zu den Diensten nicht zu gestatten;
  • sich zur Verfügung zu stellen und aktiv zur Bereitstellung der abonnierten Dienstleistung(en) beizutragen, sobald die Kontaktaufnahme durch die spezialisierten Teams des Dienstleisters erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass jede Verzögerung bei der Bereitstellung der Plattform, die auf mangelnde Reaktionsfähigkeit und/oder Verfügbarkeit seinerseits oder auf eine Änderung seiner internen Organisationsstruktur zurückzuführen ist, keinerlei Auswirkungen hat auf (i) das Datum des Inkrafttretens des Vertrags, (ii) den Preis der Dienstleistungen sowie auf (iii) die Abrechnungsmodalitäten.

Artikel 7: Finanzielle Bedingungen

7.1. Preise der abonnierten Dienste

Die Parteien haben vereinbart, dass die finanziellen Bedingungen im Dienstleistungsvertrag aufgeführt sind.

Dieser Preis wird gemäß der vom Kunden abonnierten Formel berechnet, wie sie in diesem Dienstleistungsvertrag beschrieben ist.

7.2. Preisanpassung

Die Parteien haben vereinbart, dass der Preis der Dienstleistungen, wie im Dienstleistungsvertrag festgelegt, vom Dienstleister zum Jahrestag des Vertrags automatisch angepasst werden kann, auf der Grundlage des Syntec-Index, gemäß der folgenden Formel P1 = P0 x (S1 / S0), wobei:

  • P1 = revidierter Preis;
  • P0 = ursprünglicher Preis;
  • S0 = Syntec-Index, der zum Zeitpunkt der vorherigen Überarbeitung veröffentlicht wurde, oder ursprünglicher Index (Datum der Vertragsunterzeichnung oder Datum der letzten Neubewertung);
  • S1 = letzter Syntec-Index.

Unabhängig von dieser automatischen Preisanpassung hat der Dienstleister die Möglichkeit, den Preis der Dienstleistungen ganz oder teilweise zu ändern. Der Dienstleister verpflichtet sich dann, dies dem Kunden auf jeglichem Wege mitzuteilen, mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten des neuen Preises der Dienstleistungen. Im Falle einer (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Zustimmung tritt die Änderung bei der Vertragsverlängerung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde berechtigt ist, dieser Überarbeitung zu widersprechen, indem er innerhalb eines (1) Monats nach Erhalt der besagten Mitteilung eine Kündigung des Vertrags per Einschreiben mit Empfangsbestätigung einreicht. Die Kündigung wird dann zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.

7.3. Zahlungsverzug

Jeder Zahlungsverzug, ganz oder teilweise, einer fälligen Summe führt automatisch und ohne vorherige Mahnung zur Berechnung zugunsten von Hublo (i) von Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, berechnet auf den Gesamtbetrag der vom Kunden geschuldeten Summen, (ii) einer pauschalen Entschädigung von vierzig (40) Euro für Inkassokosten und (iii) aller zusätzlichen Kosten, die zur Beitreibung der Forderung erforderlich wären.

Hublo behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu sperren, und zwar bis zur vollständigen Begleichung der betreffenden Rechnung.

Artikel 8: Geistiges Eigentum

8.1. Zugangsrecht

Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der Plattform und den Diensten. Die Nutzung der Plattform unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen darf nicht als Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums zugunsten des Kunden ausgelegt werden, im Sinne der geltenden französischen und internationalen Gesetzgebung.

Hublo gewährt dem Kunden lediglich ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für die gesamte Dauer ihrer Vertragsbeziehung und weltweit.

Dieses Recht wird ausschließlich zu dem Zweck gewährt, dem Kunden die Nutzung der Plattform zu ermöglichen, unter Ausschluss jeder anderen Zweckbestimmung.

Der Kunde darf die Plattform unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen, und ihm ist jede andere Nutzung strengstens untersagt, insbesondere jede Anpassung, Änderung, Übersetzung, Bearbeitung oder Verbreitung der Plattform, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.

8.2. Logo und Marke

Jede Partei erklärt, Eigentümer ihrer Marke(n) und Logos zu sein. In diesem Zusammenhang erklärt jede Partei, direkt oder indirekt alle notwendigen Rechte an ihren Marken und Logos zu besitzen, um diese im Rahmen der vertraglichen Beziehungen nutzen zu können.

Im Rahmen der Nutzung der Plattform (i) gewährt der Kunde Hublo das Recht, sein Logo/seine Marke zum Zwecke der Integration des/der Dienste zu reproduzieren, und (ii) stellt Hublo von jeglichen Ansprüchen Dritter bezüglich der Reproduktion des besagten Logos/der besagten Marke frei. Im Allgemeinen stellt die Bereitstellung von Marken und Logos an die andere Partei im strengen Rahmen der hierin vorgesehenen Maßnahmen in keiner Weise eine Eigentumsübertragung dar.

8.3. Nutzungsdaten

Im Rahmen der Nutzung der Plattform stellt Hublo dem Kunden Nutzungsdaten (Informationen, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste) zur Verfügung, die dieser ausschließlich für interne Zwecke verwenden darf. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung dieser Daten durch ihn in keiner Weise die Haftung von Hublo begründet.

Der Kunde seinerseits ermächtigt Hublo, diese Nutzungsdaten sowie das Logo und die Marke im Rahmen öffentlicher Kommunikationen, insbesondere auf seiner Website oder in seinen sozialen Netzwerken, zu verwenden. Jede dieser Kommunikationen hat den primären Zweck, die Partnerschaft zwischen dem Kunden und Hublo zu fördern.

Hublo behält das vollständige Eigentum an den Nutzungsdaten und den damit verbundenen Mitteilungen.

8.4. Gewährleistung des Rechtsmangels

Hublo erklärt und garantiert (i) dass die Plattform und die Dienste eine originelle Lösung im Sinne des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum darstellen, (ii) dass es Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und den Diensten ist und (iii) dass die Nutzung der Plattform die Rechte Dritter nicht verletzen kann.

Artikel 9: Wartung

Die Wartung wird von Hublo durchgeführt und kann die Plattform vorübergehend unzugänglich machen. Es kann sich um folgende Arten von Wartung handeln:

  • Präventiv: Eingriff zur Verwaltung von Updates und Sicherheitspatches;
  • Weiterentwickelnd: Eingriff im Zusammenhang mit dem Hinzufügen, der Verbesserung oder der Modernisierung der angebotenen Funktionen;
  • Regulatorisch: Eingriff im Zusammenhang mit der Entwicklung der geltenden Gesetzgebung oder Vorschriften, der auf die Herstellung der Konformität abzielt.

In jedem Fall unternimmt Hublo alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Upgrades und neue Versionen der Plattform keine Verschlechterung der Leistung und Funktionalität zur Folge haben.

Abgesehen von Störungen, die von der Wartung abgedeckt sind, und für alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Dienste bietet Hublo einen technischen Support-Service an, der aus Unterstützung und Beratung besteht. Der technische Support ist per E-Mail unter contact@hublo.com, 7 Tage die Woche, von 7 bis 20 Uhr erreichbar.

Artikel 10: Kündigung

Im Falle der Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten durch eine der Parteien wird der Vertrag fünfzehn (15) Tage nach Erhalt einer erfolglos gebliebenen Mahnung durch die säumige Partei von Rechts wegen gekündigt, unbeschadet aller Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden können.

Hublo behält die bereits gezahlten Beträge vollständig ein, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung für den Zeitraum hat, in dem der Zugang zur Plattform gesperrt war.

Artikel 11: Haftung

Jede Partei übernimmt die Verantwortung für die Folgen, die sich aus ihren eigenen Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen sowie aus den Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ihrer etwaigen Subunternehmer ergeben und der anderen Partei einen direkten Schaden zufügen.

Hublo kann nicht haftbar gemacht werden:

  • wenn eine Person ohne die erforderlichen Berechtigungen im Namen und für Rechnung des Kunden handelt, insbesondere zur Unterzeichnung des Vertrags oder zur Nutzung der Plattform. In einem solchen Fall können der Vertrag und seine Bestimmungen vom Kunden nicht in Frage gestellt werden, der die Handlungen seiner Untergebenen vollumfänglich verantwortet;
  • im Falle einer Verzögerung bei der Bereitstellung der Plattform, die auf den Kunden zurückzuführen ist, sei es insbesondere aufgrund mangelnder Reaktionsfähigkeit und/oder Verfügbarkeit des Kunden oder einer Änderung der Organisationsstruktur des Kunden;
  • aufgrund von Ungenauigkeiten, Fehlern oder unvollständigen Informationen, die die auf der Plattform vorhandenen Informationen beeinträchtigen können.

In jedem Fall, sollte Hublo bei einem vom Kunden nachgewiesenen Verschulden haftbar gemacht werden, wird vereinbart, dass:

  • Hublo kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, wie Imageverlust, entgangene Gelegenheiten oder sonstige finanzielle Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform ergeben;
  • die Haftung von Hublo ist streng auf die Erstattung der vom Kunden im laufenden Jahr tatsächlich gezahlten Beträge zum Zeitpunkt des Eintritts des haftungsbegründenden Ereignisses begrenzt.

Artikel 12: Garantien

Hublo, das lediglich einer allgemeinen Sorgfaltspflicht unterliegt, gibt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Dienste, einschließlich stillschweigender Garantien der Marktgängigkeit oder der Eignung der Dienste für einen bestimmten Zweck.

Insbesondere Hublo:

  • garantiert nicht die Echtheit der von einer Gesundheitsfachkraft übermittelten Dokumente und Informationen, wobei der Kunde allein für die Feststellung der Echtheit verantwortlich bleibt;
  • garantiert den Kunden in keinem Fall, dass sie eine Gesundheitsfachkraft finden werden, um die angebotenen Auftrags- oder Stellenangebote zu erfüllen;
  • garantiert nicht die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge durch die Gesundheitsfachkräfte, da Hublo zu keinem Zeitpunkt in die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und einer Gesundheitsfachkraft eingreift;
  • garantiert nicht, dass die Funktionen der Dienste den Anforderungen des Kunden entsprechen. Die Parteien erkennen an, dass Software Fehler enthalten kann und dass nicht alle Fehler wirtschaftlich behebbar sind oder dass es nicht immer notwendig ist, sie zu korrigieren.

Artikel 13: Vertraulichkeit

Im Rahmen der Vertragserfüllung unterliegen die Parteien einer Vertraulichkeitspflicht. Sie verpflichten sich, Dritten, direkt oder indirekt, keine Dokumente, Kenntnisse, Know-how, Informationen und/oder Auskünfte über die Plattform, die Dienste, die finanziellen Bedingungen oder die Betriebsmodalitäten offenzulegen, von denen sie im Laufe der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt oder Zugang erhalten haben könnten, es sei denn, (i) die betreffenden vertraulichen Informationen sind öffentlich bekannt geworden oder (ii) ihre Offenlegung ist aufgrund einer besonderen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich oder (iii) die Parteien haben einvernehmlich (in welcher Form auch immer) etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind während der gesamten Vertragslaufzeit, ab dem ersten Geschäftsaustausch und für fünf (5) Jahre nach Beendigung des Vertrags an diese Verpflichtung gebunden.

Ein Verstoß des Kunden gegen diese Vertraulichkeitspflicht kann zur fristlosen Kündigung des Vertrags durch Hublo führen, ohne dass der säumige Kunde Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die Hublo aufgrund des Vertrags geltend machen könnte.

Artikel 14: Personenbezogene Daten

Im Rahmen der AGB verpflichten sich die Parteien, die geltenden Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten („personenbezogene Daten“) einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, bekannt als „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO), sowie das geänderte Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner neuesten Fassung, bekannt als „Datenschutzgesetz“ (Loi Informatique et libertés), sowie alle ergänzenden nationalen und europäischen Bestimmungen.

Der Kunde erklärt, die „Datenschutzrichtlinie“ von Hublo, die umfassend Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, zur Kenntnis genommen und alle deren Bestimmungen akzeptiert zu haben. Anfragen zum Datenschutz können per E-Mail an dpo@hublo.com gerichtet werden.

Artikel 15: Sonstiges

15.1. Gültigkeit der AGB

Die AGB können von Hublo jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden.

Sollte eine der Klauseln der AGB für nichtig erklärt werden, so gilt sie als nicht geschrieben, führt aber nicht zur Nichtigkeit der gesamten AGB.

Die Tatsache, dass die Anwendung einer der Bestimmungen der AGB nicht geltend gemacht oder ihrer Nichterfüllung dauerhaft oder vorübergehend zugestimmt wird, kann nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden.

15.2. Unabhängigkeit der Parteien

Die Parteien üben und werden ihre Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung unabhängig ausüben; der Vertrag darf insbesondere nicht so ausgelegt werden, dass er ein Unterordnungsverhältnis oder eine faktische Gesellschaft zwischen ihnen begründet.

15.3. Höhere Gewalt

Hublo kann nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, oder auf ein Ereignis höherer Gewalt, das die von der Rechtsprechung definierten Merkmale aufweist.

Die vertraglichen Verpflichtungen jeder Partei werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, so hat jede Partei die Möglichkeit, den Vertrag durch eine Mitteilung an die säumige Partei zu kündigen.

15.4. Versicherungen

Die Parteien verpflichten sich, bei einem bekanntermaßen solventen Versicherungsunternehmen auf eigene Kosten und in ausreichender Höhe eine Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die finanziellen Folgen ihrer zivilrechtlichen Haftung für Schäden abdeckt, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

15.5. Abtretung und Übertragung

Der Kunde darf den Vertrag oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hublo nicht an Dritte abtreten.

Im Falle (i) einer Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft, einer Einbringung, einer teilweisen Vermögensübertragung, einer Verschmelzung durch Aufnahme, einer Spaltung oder einer anderen Operation, die eine Gesamtrechtsnachfolge des Vermögens von Hublo zur Folge hat, oder (ii) einer Operation, die einen direkten oder indirekten Kontrollwechsel bei Hublo bewirkt, bleiben die Vertragsbeziehungen bestehen, ohne dass der Kunde informiert oder seine Zustimmung eingeholt werden muss.

Artikel 16: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt französischem Recht und ist entsprechend auszulegen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit oder Schwierigkeit, die zwischen dem Kunden und Hublo bezüglich der Gültigkeit, des Zustandekommens, der Auslegung, der Durchführung oder der Beendigung des Vertrags entstehen sollte, verpflichten sich die Parteien, gewissenhaft und in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine gütliche Lösung zu finden, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, ausgenommen in dringenden Fällen, die ein Eilverfahren rechtfertigen.

In Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien wird jeder Streitfall, der zwischen ihnen bezüglich der Gültigkeit, des Zustandekommens, der Durchführung, der Auslegung oder der Beendigung des Vertrags entstehen könnte, ausschließlich vom Handelsgericht Paris entschieden, vorbehaltlich anderslautender zwingender Bestimmungen.

Anhang 1 – Nutzungsbedingungen für den Hublo Pool

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Hublo und dem Kunden (der „Vertrag“) erhält dieser Zugang zu dem Dienst namens Hublo Pool („Hublo Pool“), der standardmäßig aktiviert ist und spezifischen Nutzungsbedingungen unterliegt, die in diesem Dokument detailliert beschrieben sind.

1 – Gegenstand

Im Rahmen der Vertragserfüllung stellt Hublo dem Kunden den Dienst namens Hublo Pool zur Verfügung.

2 – Leistungsdetails

Der Hublo Pool ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einem Pool externer Pflegekräfte, die von Hublo nach objektiven Kriterien vorqualifiziert wurden (der „Pool“), um seine Chancen zu erhöhen, offene Stellen zu besetzen.

Der Pool setzt sich zum heutigen Tage aus staatlich geprüften Pflegehelfern/-helferinnen und staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegern/-schwestern (IDE) zusammen, die befristete Verträge suchen.

Die Zusammensetzung des Pools kann sich während der Laufzeit der Vertragsbeziehung ändern, damit der Kunde von einem erweiterten Pool profitieren kann.

3 – Verpflichtungen des Kunden

Im Rahmen der Nutzung des Hublo Pools obliegt es dem Kunden, direkt Kontakt mit der/den identifizierten Pflegefachkraft/Pflegefachkräften aufzunehmen. Hublo agiert in jedem Fall lediglich als einfacher Vermittler, dessen Aufgaben auf die im Vertrag beschriebenen beschränkt sind.

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass:

  • er muss sicherstellen, dass die von Hublo übermittelten Dokumente bezüglich einer Pflegefachkraft aus dem Pool authentisch, konform und ausreichend sind, um deren Einstellung zu ermöglichen;
  • es obliegt ihm, sich von der Berufserlaubnis der Pflegefachkraft aus dem Pool zu überzeugen;
  • er bleibt verantwortlich für die Einstellung einer Pflegefachkraft aus dem Pool sowie für die damit verbundenen administrativen Formalitäten.

4 – Finanzielle Bestimmungen

4.1. Preisgestaltung der Einsätze

Die Parteien haben vereinbart, dass die finanziellen Bedingungen im Dienstleistungsvertrag aufgeführt sind.

Es wird präzisiert, dass die Preisgestaltung entweder nach tatsächlichem Verbrauch oder auf Pauschalbasis erfolgen kann.

4.2. Sanktion bei verspäteter Absage von Einsätzen

Jeder Einsatz, der weniger als 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem geplanten Beginn abgesagt wird, wird in Rechnung gestellt.

5 – Einstellung einer Pflegefachkraft aus dem Hublo Pool

Die Parteien erkennen an, dass die Nutzung des Hublo Pools dazu führen kann, dass der Kunde eine Pflegefachkraft, die durch die Nutzung des Hublo Pools identifiziert wurde, einstellen oder direkt in sein Netzwerk integrieren möchte.

In einem solchen Fall muss der Kunde Hublo informieren und Hublo als finanzielle Entschädigung einen Pauschalbetrag in Höhe von: zahlen.

  • 2.000 (zweitausend) Euro netto für eine(n) Pflegehelfer(in);
  • 3.000 (dreitausend) Euro netto für eine examinierte Pflegefachkraft.


Jedoch ist vom Kunden in den folgenden (nicht kumulativen) Fällen keine Entschädigung zu zahlen:

  • nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum, an dem der Kunde Kenntnis von dem betreffenden Profil erlangt;
  • nach Abschluss der 30ten (dreißigsten) Mission vom Profil zugunsten des Kunden erbracht.

6 – Sonstige Bestimmungen

6.1 Datenschutz

Hublo und der Kunde sind sich der Bedeutung der strikten Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bewusst, insbesondere des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 und der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung.

6.2 Inkrafttreten

Diese Bedingungen treten gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrags in Kraft.

6.3 Hauptversion

Alle vertraglichen Bestimmungen zwischen Hublo und dem Kunden (insbesondere die AGB, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Dienstleistungsvertrag), die den Bestimmungen dieser Bedingungen nicht widersprechen und/oder nicht unvereinbar sind, bleiben vollumfänglich anwendbar.